CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Ärgernis aufgegebene Autos

Blech verknickt, stumpfer Lack, kein Kennzeichen, Schlüssel abgezogen. Trauriges Ende für den einstigen Liebling. Aufgegebene Fahrzeuge. Wer kennt dieses Bild am Straßenrand oder auf Parkplätzen nicht? Scheinbar in jeder zweiten Straße der Stadt stehen Fahrzeuge (PKWs, Sprinter, Nutzfahrzeuge), deren Eigentümer das Fahrzeug dort einfach stehen gelassen haben, statt sich um eine ordnungsmäße Entsorgung des vermutlich nicht mehr fahrtüchtigen Fahrzeugs zu bemühen. Damit entsteht der Eindruck einer Verwahrlosung der Stadt und zieht weiteren Abstieg des Quartiers nach sich.

 

Diese Entwicklung ärgert viele Bürger und auch den Vorsitzenden der CDU-Altstadt und Stadtverordneten Frank-Norbert Oehlert. „Diese Angewohnheit, sich nicht mehr um sein Eigentum zu kümmern, wenn es unangenehm wird, ist nicht nur ein Indikator für gesellschaftlichen Wandel, sondern so auch nicht statthaft. Autos ohne Zulassung dürfen nicht auf öffentlichen Flächen stehen. Ein Auto, welches offensichtlich betriebsunfähig ist, gilt nicht mehr als geparkt, sondern als abgestellt. Dies ist eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes und nicht von der Straßenverkehrsordnung abgedeckt. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.“

 

 

 

Immer häufiger findet man Fahrzeuge mit einer Benachrichtigung des Ordnungsdienstes, dieses zu entfernen. Doch meist leider ohne Erfolg. Dann wird das Auto zu Lasten der Stadt eingezogen und am Ende entsorgt. All dies geschieht auf Kosten der Steuerzahler. Angesichts klammer Kassen ein Spagat für die Verwaltung. Auf der einen Seiten müssen die Fahrzeuge entsorgt werden, da von ihnen eine Gefahr ausgeht, auf der anderen Seite haben sich die Eigentümer ihrer Verantwortung entzogen und sind auch nicht immer zu ermitteln. Was kann da helfen? Eine gute Frage. Um eine erste Übersicht zu erhalten, ob der subjektive Eindruck stimmt, bittet Oehlert die Verwaltung um konkreten Zahlen, wie viele Fahrzeuge aufgelassen werden, was der Einzug und die Entsorgung kostet, wie häufig die Eigentümer ermittelt werden können, wie hoch die Bußgelder sind, die erhoben werden, und wie viel tatsächlich gezahlt wird. Nicht vergessen sollten auch evtl. Restwerte der eingezogenen Fahrzeuge. „Somit lässt sich feststellen, wie teuer dieses für den Steuerzahler ist. In einem zweiten Schritt muss dann überlegt werden, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben gemacht werden können.“