CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Wittkes 4. StadtGEspräch zur Organspende:

„Hauptsache Sie entscheiden sich!“

„Ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden, ist zunächst einmal egal. Hauptsache, Sie entscheiden sich.“ Eindringlich bat die Patientenbeauftragte der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordnete  Prof. Dr. Claudia Schmidtke,  die rund 70 Teilnehmer des 4. StadtGEspräches von Oliver Wittke MdB zum Thema „Organspende – Zustimmen oder Widersprechen“ im Bergmannsheil um eine Entscheidung.

Für die Angehörigen sei es oft ein unauflösbarer  Konflikt, für den Verstorben am Sterbebett eine Entscheidung über eine Organspende zu treffen, wenn man nicht wisse, die der Betroffene sich entschieden hätte.

Es war ein emotionales StadtGEspräch, zu dem der CDU-Bundestagsabgeordnete und Parl. Staatssekretär Oliver Wittke eingeladen hat. Denn bei der Frage, wie man die Bereitschaft für eine Organspende feststelle – ob mit einem doppelten Widerspruch oder Zustimmungserklärung -  gibt es kein richtig oder falsch. Neben der Patientenbeauftragten diskutierten Dr. Uwe Wildförster, Chefarzt der Neurochirurgie und Transplantationsbeauftragter des Bergmannsheils, und Stadtdechant Markus Pottbäcker.

 Sowohl Prof. Dr. Schmidtke, die lange Jahre als Ärztin praktiziert hat, wie Dr. Wildförster warben für mehr Organspenden. So gab es in 2018 keine 1000 Organspender in Deutschland. Dem standen 9.000 Patienten gegenüber, die dringend auf ein Organ warteten. Von diesen sind 900 zwischenzeitlich verstorben.

Probst Pottbäcker betonte, dass auch die Katholische Kirche der Organspende positiv gegenüber stehe. Er warf allerdings ethische Aspekte in die Diskussion ein. So fragte er: „Wann ist man wirklich tot? Und dürfen dann andere für einen Entscheidungen fällen?  Viele Teilnehmer in der Diskussion folgten seiner Argumentation.

Im Wesentlichen stehen zwei Lösungen zur Diskussion, die die Organspenden erhöhen soll. Beide werden parteiübergreifend von Abgeordneten vertreten. Die Zustimmungslösung bedeutet: Zu Lebzeiten muss ich einer Transplantation zugestimmt haben, dann dürfen Ärzte beim Gehirntod – und nur dann – Organe entnehmen.

Bei der doppelte Widerspruchslösung werden die Bürger werden zweimal angeschrieben und gefragt, wie ihre Haltung zu einer Organentnahme ist. Darüber hinaus werden beim Tod auch noch die Angehörigen gefragt. Entscheidungen können widerrufen werden.