„Ich freue mich und begrüße es ausdrücklich, dass der Europäische Gerichtshof heute entschieden hat, dass Deutschland weiterhin sogenannten „Armutsflüchtlingen“ Hartz IV verweigern darf, wenn diese nur wegen der Sozialleistungen gekommen sind, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen“ erklärt Oliver Wittke, CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete.
Wittke: „Neben den in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag beschlossenen wichtigen Maßnahmen auf Bundesebene, die strengere Regeln für nach Deutschland kommende EU-Ausländer vorsehen, setzt dieses Urteil auf EU-Ebene ein notwendiges und gutes Signal für Freizügigkeit und gegen Sozialmissbrauch. Es ist gut, dass der EuGH für Rechtssicherheit sorgt. Die sich widersprechenden Urteile deutscher Sozialgerichte haben in den vergangenen Monaten nämlich eher für Verwirrung als für Klarheit gesorgt. Das heutige EuGH-Urteil sendet vor allem ein wichtiges Signal an die besonders von Armutszuwanderung betroffenen Kommunen wie Gelsenkirchen. Jetzt gilt es umso mehr, die Erkenntnisse der EuGH-Entscheidung im laufenden Gesetzgebungsverfahren – der Bundesrat muss noch zustimmen - zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund fordere ich auch die NRW-Landesregierung auf, dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Bundesrat zuzustimmen. Dieses Gesetz sieht u.a. eine Beschränkung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche auf sechs Monate vor. Gleichzeitig muss die NRW-Landesregierung bei den Beratungen über das Gesetz zur Soforthilfe umgehend darauf hinzuwirken, dass der im Verordnungsentwurf vorgesehene Index die kommunale Betroffenheit in NRW realistisch widerspiegelt. Als Kennzahlen hierfür bieten sich unter anderem der Anteil der nicht sozialversicherungspflichtig bulgarischen und rumänischen Beschäftigten an der jeweiligen städtischen Gesamtbevölkerung sowie die Wohnungsleerstandsquote, die als Indikator für Armutsmigration herangezogen werden kann, an. Darüber hinaus halte ich es für sinnvoll, den Anteil der zugezogenen Kinder und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien mit einem Faktor zu versehen und höher zu gewichten, um dem besonderen Bildungs- und Teilhabeanspruch gerecht zu werden. Sollte es NRW nicht gelingen, mehr Bundeshilfe auszuhandeln, muss NRW-Sozialminister Schneider für eine die Realitäten in NRW und vor allem im Ruhrgebiet widerspiegelnde Verteilung der bislang vorgesehenen 5,75 Mio. Euro sorgen. Eine Einigung muss bis Ende November gelingen, da die Soforthilfe des Bundes nur in diesem Jahr abfließen kann. Die Zeit drängt!“