Der Bundestag beschließt mehr Geld für Gelsenkirchen
Zum heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke: "Das Gesetz sieht eine Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer vor. Außerdem hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro aufzustocken. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. Das Gesetz ist ein gutes Signal für die Kommunen. Gelsenkirchen profitiert besonders von der Entlastung in Höhe von mehreren Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und Heizung und von dem höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
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