Zu dem Verwaltungsvorgehen bei der Umgestaltung des Marthaweg in Hassel und den berechtigten Protest der Anwohner bezieht der örtliche CDU Stadtverordnetet Alfred Brosch wie folgt Stellung: „Ganz abgesehen von den vermeidbaren Mehrkosten für die Anlieger ist ihr Protest doch völlig verständlich, wenn diese erst auf ihre Nachfrage hin Auskünfte der beauftragten Firmen erhalten. Wer wollte nicht wissen, was unmittelbar vor seiner Haustüre für Baumaßnahmen ausgeführt werden, die zunächst irgendwelche Beeinträchtigungen mit sich bringen? Rein formal und rechtlich betrachtet, mag das Vorgehen der Bauverwaltung so möglich sein, aber aus Sicht der CDU wird es nicht den Ansprüchen eines transparenten Verwaltungshandeln gerecht. Daher kritisieren wir das eingeleitete Verfahren und fordern die Verwaltung auf, bereits in Gang gesetzte Maßnahmen auszusetzen, damit noch Änderungen für eine bedarfsgerechte Planung ermöglicht werden.
Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, dass Straßenerneuerungsmaßnahmen auch ein laufendes Geschäft der Verwaltung sind. Das gilt zumindest in den Fällen, wo es sich um die Wiederherstellung des Sollzustandes handelt. Gleichwohl ist aus Sicht der CDU auch in solchen Fällen bereits eine rechtzeitige Information der betroffenen Anwohner angeraten. Wenn es aber, wie beim aktuellen Beispiel des Marthawegs in Hassel nicht nur um Wiederherstellung, sondern eine tiefergehende Umgestaltungsplanung geht, ist es aus Sicht der CDU-Vertreter in Bezirk und Rat unverzichtbar, dass das die Verwaltung rechtzeitig die Planung transparent macht. Nur so kommt der notwendige öffentliche Beratungs- und Abwägungsprozess mit den örtlichen Akteuren in Gang und ermöglicht neben der rein fachlichen Betrachtung der Verwaltung auch Aspekte, die für eine Entscheidungsfindung unerlässlich sind. Insbesondere nach den Vorkommnissen um die Diskussionen um die Maßnahmen am „Schlesischer Ring“, waren wir davon ausgegangen, dass alle Beteiligten (hinzu)gelernt haben. Denn neben dem Ärger, der durch fehlende Information, entsteht, führt solches Vorgehen der Verwaltung zu vermeidbaren Aufwand. Nun muss wieder im Nachgang erklärt werden, was schon vorher sinnvoll und notwendig gewesen wäre. Es kann doch nicht sein, dass Mandatsträger bei vergleichbaren künftigen Beschlussfassungen immer erst die Bauverwaltung fragen müssen, ob die Betroffenen auch informiert wurden?“