CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Oliver Wittke wirbt für Austauschjahr in den USA

Der Deutsche Bundestag vergibt auch in diesem Jahr wieder Stipendien für ein Auslandsjahr in den USA. Ab 2. dem Mai 2019 können sich Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige für ein Stipendium des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für das Austauschjahr 2020/2021 unter www.bundestag.de/ppp bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 13. September 2019.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses für junge Deutsche und US-Amerikaner. Bundestagsabgeordnete übernehmen für die Jugendlichen eine Patenschaft.

Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Die Stipendiaten leben während des Austauschjahres in Gastfamilien. Gleichzeitig verbringen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den USA ein Austauschjahr in Deutschland. Die Stipendiaten lernen den Alltag, die Kultur und die Politik des anderen Landes kennen. Zugleich vermitteln sie als Junior-Botschafter ihre Erfahrungen, Werte und Lebensweise aus ihrem Land.

In den vergangenen Jahren habe ich schon häufig Patenschaften für Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene im Rahmen dieses Programms übernommen. Das Programm bietet den Teilnehmern eine gute Gelegenheit, die Vereinigten Staaten kennenzulernen. Es hat positive Auswirkungen auf deren berufliche und persönliche Entwicklung. Die Stipendiaten übernehmen als junge Botschafter Deutschlands in den USA eine wichtige Rolle“, so der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke.

Schülerinnen und Schüler können sich bewerben, wenn sie zwischen dem 1. August 2002 und dem 31. Juli 2005 geboren sind, die Schulausbildung zum 31. Juli 2020 noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen haben und gute Grundkenntnisse der englischen Sprache haben. Junge Berufstätige müssen nach dem 31. Juli 1995 geboren sein, bis zur Ausreise (31. Juli 2020) ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und ebenfalls über gute Grundkenntnisse der englischen Sprache (mind. Drei Schuljahre) verfügen. Alle Bewerber müssen ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.