Oliver Wittke: Bund entlastet Gelsenkirchen um über fünf Millionen Euro ab 2015
Die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Unterstützung der Kommunen ist nun konkret vereinbart worden. Vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 1.1.2015 mit einer Mrd. Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den kommunalen Kosten der Unterkunft (KdU) und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
„Allein für Gelsenkirchen bedeutet dies ein Plus von 3,5 Mio. Euro bei den Kosten der Unterkunft und zusätzliche 1,55 Mio. Euro durch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer“, so der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke. „Auch wenn ich mir eine größere Entlastung unserer Stadt hätte vorstellen können, stellt der Betrag dennoch eine spürbare Entlastung der angespannten Haushaltslage in Gelsenkirchen dar. Insbesondere in Anbetracht des richtigen, aber ambitionierten Ziels, keine neuen Schulden im Bundeshaushalt zu machen, können wir unter dem Strich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden sein.“
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