CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Andreas Est: Flexible Regelung zum Radfahren in der Fußgängerzone prüfen

Obwohl ich weiß, dass zum Thema Radfahren in Fußgängerzonen recht emotionsgeladene Diskussionen geführt werden, möchte ich mir einige Bemerkungen dazu erlauben: Zunächst ist es nicht so, dass in der kompletten buerschen Fußgängerzone ein Radfahrverbot existiert, pauschal ausgedrückt gilt dies zu bestimmten Zeiten lediglich auf der Hochstraße. „Zubringer“, also Bereiche wie die Domplatte etc., sind davon ausgenommen. Zwischen 19 und 9 Uhr darf auch auf der Hochstraße das Fahrrad benutzt werden. Als schwer nachvollziehbar und ziemlich unverständlich möchte ich die Regelung bezeichnen, dass auf der Hochstraße zwar Lieferverkehre mit LKW’s bis 11 Uhr morgens gestattet sind, man aber ab 9 Uhr nicht mit einem Fahrrad über die dann noch ziemlich menschenleere Hochstraße fahren darf. Grundsätzlich ist für viele Radfahrer/innen kaum nachvollziehbar, warum sie die Fußgängerzone dennoch nicht befahren dürfen - und zwar unabhängig vom Zeitpunkt! Selbstverständlich gilt hier insbesondere: Fußgänger/innen haben Vorrang und genießen großen Schutz, Radfahrer/innen haben sich nach Fußgängern zurichten, stets Vorsicht walten zu lassen und beispielsweise Mindestabstände von einem Meter einzuhalten. Sie sind also strengen Regeln unterworfen, um die Sicherheit der Fußgänger/innen zu gewährleisten. Dieser Mindestabstand sorgt faktisch dafür, dass eine volle Fußgängerzone nicht befahren werden darf – und in der Praxis auch nicht befahren werden kann. In Hattingen lief übrigens bis zum 1. Juli ein Versuch, in dem die Fußgängerzone (außer an dem Markttag) komplett zum Radfahren freigegeben wurde. Eine Auswertung des Experiments existiert noch nicht, sie ist erst gegen Ende dieses Jahres zu erwarten.