CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Kein Tempo 30 auf der Feldmarkstraße!

Die CDU-Feldmark lehnt eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 Stundenkilometer auf 30 Stundenkilometer auf der Feldmarkstraße zwischen Boniverstaße und Hans –Böckler-Allee entschieden ab. Diese beabsichtigte Maßnahme ist lt. Stadtverwaltung eine Maßnahme als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung zur Verstetigung des Verkehrsflusses durch Lichtsignalanlagenkoordinierung und Erstellung eines Geschwindigkeitskonzeptes.
Hierzu der CDU Stadtverordnete und Vorsitzende der CDU-Feldmark Werner Wöll: „Die beabsichtigte Maßnahme soll auch zur Lärmreduzierung in diesem Streckenabschnitt beitragen. Dabei wird verkannt, dass vor Jahren das Gleisbett der Straßenbahnlinie 107 bereits erneuert wurde und die Pflastersteine durch Asphalt ersetzt wurden. Des Weiteren wurde mit Mitteln des Konjunkturpakets 2 der marode Asphalt im Zuge der Straßensanierung durch Flüsterasphalt ersetzt. Diese beiden Maßnahmen zusammen haben bereits zu einer erheblichen Reduzierung des Verkehrslärms in diesem Streckenabschnitt beigetragen.“ Die Feldmarkstraße ist eine Hauptverkehrsstraße im Stadtgebiet und stellt eine wichtige innerstädtische Straßenverbindung zwischen Gelsenkirchen und Essen dar. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird auch die Straßenbahnlinie 107 über diesen Straßenabschnitt geführt. Die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Verbindung zwischen den beiden Städten darf nicht durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert werden, die ja im Übrigen auch für die Straßenbahn gelten würde. Wöll: „Grundsätzlich ist eine Signalanlagenkoordination zur Verstetigung des Verkehrsflusses begrüßenswert. In diesem speziellen Fall geht die beabsichtigte Maßnahme jedoch am Bedarf vorbei, da bereits heute der Kreuzungsbereich Feldmarkstraße / Hans-Böckler-Allee zu den unterschiedlichen Verkehrsspitzenzeiten je nach Fahrtrichtung unterschiedlich lange Grünphasen hat. Das unterschiedlich hohe Verkehrsaufkommen wird also bereits heute berücksichtigt. Ferner muss die Straßenbahn mit in die Überlegung einbezogen werden, da sie über eine sog. Vorrangschaltung verfügt. Dieser Umstand ist meines Wissens bislang gar nicht gewürdigt worden.“