CDU Kreisverband Gelsenkirchen

FU begrüßt Durchbruch beim Unterhaltsvorschuss

In NRW leben rund 345.000 alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern unter 18 Jahren. Alleinerziehende, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können den staatlichen Unterhaltsvorschuss beantragen. Am 23. Januar einigte sich die CDU-geführte Regierungskoalition auf Bundesebene über eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Die Höhe des staatlichen Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes: Seit dem 1. Januar 2017 beträgt die monatliche Höhe für Kinder von 0 bis 5 Jahren 150 Euro, für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 201 Euro und ab dem 1. Juli 2017 voraussichtlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 268 Euro. Annelie Hensel, Vorsitzende der Frauen-Union im Kreisverband Gelsenkirchen: „Die Unterstützung für Alleinerziehende wird ausgeweitet und im Ergebnis erreichen wir damit stärker diejenigen, die von der Regelung wirklich profitieren sollen: die Kinder. Ab dem 1. Juli 2017 können Kinder die Unterhaltsvorschussleistung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung erhalten.“
Der Bund wird sich dabei künftig höher an den anfallenden Kosten beteiligen: Künftig wird er 40 % übernehmen, die Länder 60 %. Für die Frauen Union Gelsenkirchen gibt es jedoch ein dickes „Aber“: „Vor allem die Städte in NRW werden bundesweit am stärksten an den Kosten des Unterhaltsvorschusses durch die SPD-geführte Landesregierung beteiligt. Während Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein überhaupt keine Kostenbeteiligung ihrer Städte vorsehen, tragen die Städte derzeit 80 % des NRW-Landesanteils. Durch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses droht den NRW-Städten damit eine deutliche Mehrbelastung: Die Frauen Union fordert SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Städte in NRW beim Unterhaltsvorschuss deutlich finanziell zu entlasten“, so Hensel weiter. Mit dem Unterhaltsvorschuss tritt der Staat in die Pflichten des zum Unterhalt verpflichteten Elternteils ein, kann aber die Ansprüche beim Unterhaltsverpflichteten geltend machen. „NRW hat nicht nur die bundesweit höchste Belastung von Städten und Gemeinden beim Unterhaltsvorschuss, sondern gleichzeitig eine der bundesweit geringsten Rückgriffquoten bei Unterhaltsverpflichteten. Das muss sich ändern. Deshalb fordert die Frauen Union, dass die Zuständigkeit für den Rückgriff bei den Unterhaltsverpflichteten bei der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gebündelt wird und diese so zur zentralen Durchsetzungsbehörde wird. Dies wird die Städte massiv entlasten und gleichzeitig wird die Durchsetzung staatlicher Rechte gegenüber Zahlungsunwilligen gestärkt.“, so Hensel.