MIT Gelsenkirchen begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz
Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) in Gelsenkirchen begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung: „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung auch für unsere mittelständischen Unternehmer in Gelsenkirchen“, so Stephanie Kurth, Kreisvorsitzende der MIT Gelsenkirchen.
Die Union hat in der Bundesregierung durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen.
„Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise ein mittelgroßer Handwerker, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren musste. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab“ so Stephanie Kurth weiter.
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