CDU Kreisverband Gelsenkirchen

CDU Landesregierung liefert: Mehr Polizisten auf der Straße

Das NRW-Innenministerium hat in dieser Woche die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dazu erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Sascha Kurth:

„Die Zahl der Straftaten in unserem Land ist auf dem niedrigsten Stand seit 30 Jahren. Wir bekämpfen endlich Clan-Kriminalität und andere Delikte, bei denen Rot-Grün jahrelang weggeschaut hat. Dennoch ist die Gewaltbereitschaft weiterhin hoch. Aus diesem Grund dürfen wir uns auch in Gelsenkirchen freuen, dass die NRW-Koalition in Düsseldorf weiter Kurs hält und auch in diesem Jahr die Stellen bei den Kreispolizeibehörden erhöht.

Für Gelsenkirchen heißt das konkret: Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen hat zukünftig 18,7 Stellen mehr zur Verfügung. Das ist gut und wichtig für unsere Stadt. Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. 

2019 stellt das NRW-Innenministerium zudem 2500 Polizeianwärter ein, die in drei Jahren ihren Dienst antreten werden. Das ist Rekord. Und damit setzen wir den Trend der Stellenerhöhung bei der Polizei konsequent fort.

Es war unser Versprechen für NRW, dieses Land sicherer zu machen. Das tun wir mit der Null-Toleranz-Politik, einer besseren Ausstattung der Polizei und der massiven Stellenerhöhung bei den Kreispolizeibehörden. So sind die Menschen in Nordrhein-Westfalen sicherer und die Polizistinnen und Polizisten erhalten für Ihre so wichtige Arbeit endlich die notwendige personelle und technische Ausstattung. Die Polizistinnen und Polizisten verdienen nicht nur unseren Respekt für ihre Arbeit, sondern eben auch, dass wir als Politik die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie ihre Arbeit auch gut machen können!“ so Kurth abschließend.

 

Hintergrund:

Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.