CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Bund finanziert Laptops und Tablets für Unterricht zu Hause

Wittke fordert Stadt auf, Unterstützung für digitales Lernen schnell abzurufen

"Die Corona-Pandemie darf nicht zur Bildungsbremse werden. Damit Unterricht digital funktioniert, müssen Schüler und Schulen besser ausgerüstet werden. Die Bundesregierung wird dafür zusätzlich insgesamt 500 Millionen Euro zu Verfügung zu stellen. Damit sollen Schulen in ganz Deutschland mit Programmen und Geräten ausgestattet werden. Die Schulen sollen vor allem Familien mit geringem Einkommen Laptops oder Tablets zur Verfügung stellen können", erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Oliver Wittke.
"Die Stadtverwaltung muss jetzt schnell Bedarfe an unseren Schulen ermitteln und melden, damit Gelsenkirchener Kinder und Jugendliche von den neuen Mitteln profitieren. Auch zusätzliche kommunale Mittel müssen bei Bedarf mobilisiert werden, damit Bildungszugang nicht vom Geldbeutel abhängt", fordert der Abgeordnete.

"Es ist nicht absehbar, wann ein normaler Regelbetrieb an den Schulen wieder starten kann. Bis auf weiteres wird der Unterrichtsalltag aus einem Mix von Präsenz in den Schulen und digital gestützten Lernphasen zu Hause bestehen. Die Ausrüstung mit Laptops oder Tablets ist deshalb für alle Familien besonders wichtig. Nur mit Endgerät kommt der Unterricht auch in jede Wohnung. Wer sich das nicht leisten kann, bekommt jetzt Unterstützung", betont Wittke.

Am 14. Mai haben sich Bund und Länder auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule geeinigt, der eine schnelle Ausstattung ermöglicht. Die Länder steuern einen Eigenanteil von zehn Prozent bei. Die Schulen können den Schülerinnen und Schülern die Geräte ausleihen. Die Verteilung erfolgt im Ermessen der Schule nach sozialen Kriterien, aber auch unter pädagogischen Gesichtspunkten. Die Mittel können von den Schulen auch für eine Ausstattung mit Hard- und Software eingesetzt werden, die zur Erstellung von Online-Lerninhalten benötigt wird. Damit können die Schulen, die vor Ort am besten wissen, wem man wie helfen muss, die Mittel flexibel und nach konkreten Bedarfslagen nutzen, um einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit leisten zu können. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schulen und können auch im Regelbetrieb weiter genutzt werden.