Wittke: Bestimmung des Stichwahltermins ist unerhörter Vorgang
Zur eigenmächtigen Entscheidung von Kreiswahlleiter Michael von der Mühlen, bereits den Sonntag nach den Kommunalwahlen als Tag der Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters anzusetzen, erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Oliver Wittke MdB: „Es ist alles andere als kollegial, ohne Rücksprache mit den Parteien eine solch wichtige Entscheidung zu treffen. Der Bundeswahlleiter beispielsweise holt vor jeder Wahlterminfestsetzung die Auffassungen der Parteien ein. Es bleibt der Verdacht, dass der Einzige, mit dem sich Kreiswahlleiter von der Mühlen abgestimmt hat, sein Dienstvorgesetzter war. Das hieße dann, dass sich der amtierende Oberbürgermeister den Termin seiner Stichwahl selbst ausgesucht hat. Ein unerhörter Vorgang. Übrigens ein Schelm wer Böses dabei denkt, dass im Regierungsbezirk Münster nur in einer von 75 Kommunen die Stichwahl am ersten Sonntag nach der Kommunalwahl stattfinden soll: in Gelsenkirchen!“
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