CDU begrüßt die weitere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes Schalke-Nord
Peter Röttgen: Stadt bekommt ein Vorkaufsrecht auf Schrottimmobilien, um diese vom Markt zu nehmen
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte hat in der letzten Woche eine Vorkaufsrechtssatzung für „Schalke – Nord/ Bismarck West gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch beschlossen. Hierdurch soll im Rahmen des „Integrierten Entwicklungskonzeptes Schalke-Nord 2020“ der Stadt Gelsenkirchen die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, sogenannte Schrott-/Problemimmobilien anzukaufen, um diese vom Markt zu nehmen.
Peter Röttgen, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bezirksvertretung-Mitte, begrüßt ausdrücklich, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht für diese Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzung eingeräumt werden soll. „Vielen Bürgerinnen und Bürgern sind diese Immobilien schon seit langer Zeit ein Dorn im Auge. Mit den Städtebauförderungsmitteln können wir den Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre entgegenwirken und Brennpunkte entschärfen.“
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