Landesförderung für den kommunalen Straßenbau:
Die NRW-Koalition unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Das Land kompensiert auch in diesem Jahr die vorherigen Bundesmittel vollständig aus dem Landeshaushalt. Dazu erklärt der CDU-Kreisvorsitzende Sascha Kurth:
„Ein gut ausgebautes Straßennetz mit den dazugehörigen Brücken stärkt unsere Infrastrukturen und die Qualität der Mobilität für die Menschen und Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen. Diese Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur kommt uns mit über 5,3 Millionen Euro auch in Gelsenkirchen zu Gute!
Deshalb freue ich mich, dass wir ebenfalls von dem Förderprogramm profitieren. Nach der Empfehlung des RVR und der Vorberatung des Projektes in unseren Ratsgremien ist das Förderprogramm und die geförderten Maßnahmen jetzt durch die CDU-geführte Landesregierung Finalisten. Eine gute Entwicklung auch für Gelsenkirchen: Ohne die Beteiligung des Landes i. H. v. 5,3 Mio. Euro wäre der Ausbau der Uechtingstraße und der Neubau der Kanalbrücke aber nur möglich, wenn wir woanders einsparen. So kommen wir in Gelsenkirchen ohne Einschränkungen an anderer Stelle in gutes Stück bei der Infrastrukturerneuerung voran!. Die weiterhin hohen Fördersätze durch das Land entlasten die Kommunen und helfen, die Infrastruktur in Gelsenkirchen nachhaltig zu verbessern“, so Kurth.
Hintergrund:
Das Programm zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 2021 wurde jetzt demLandtag vorgelegt. Es enthält 121 Vorhaben. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 178,26Millionen Euro ergibt sich eine Gesamtzuwendung des Landes in Höhe von 126,47Millionen Euro.
Das Land übernimmt seit 2019 mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die für die Maßnahmen des diesjährigen Förderprogrammes geltenden Fördersätze betragen zwischen 70 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Maßnahme in das Programm ist, dass die Baureife gegeben ist und die Regionalräte und die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr der fünf Bezirksregierungen die erforderlichen Beschlussfassungen herbeigeführt haben.