MIT wirkt! Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt
Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an.
Nachdem die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristverlängerung gefordert hatten, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31.3.2024 auf den 30.9.2024 verlängert.
Dazu erklärt die MIT-Vorsitzende Stephanie Kurth von der MIT Gelsenkirchen: „Pragmatismus hat über Bürokratie gesiegt. Das zeigt: Wenn der Mittelstand zusammensteht und sich für seine Interessen einsetzt, ändert sich die Politik. Nun bekommen Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen mehr Planungssicherheit. Der Mittelstand braucht gerade jetzt solche pragmatische Lösungen statt Bürokratie und Haftungsrisiken.“